Wie kann ich ein Fahrzeug aus dem Ausland holen?

Nicht immer soll das eigene Auto das Land verlassen. Manchmal findet man den neuen Liebling auch im Ausland und möchte ihn nach Deutschland holen.  Nutzt man dafür jedoch ein Kurzzeitkennzeichen , kann das zu großen Problemen führen. Wir erklären, warum das so ist und wo die Alternativen liegen.

Jeder Staat ist sein eigenes Hoheitsgebiet

Wer ein Kennzeichen in einem x-beliebigen Staat zulässt, erhält von diesem das Recht dazu. Denn es geschieht im Hoheitsgebiet dieses Staates. Nimmt man das Kennzeichen jedoch mit in ein anderes Land, ist man dort wiederum in einem anderen Hoheitsgebiet. Jener Staat kann und wird es nicht tolerieren, wenn man etwas ohne seine Erlaubnis tut.

Genau diese Situation liegt vor, wenn man das Kurzzeitkennzeichen mit über die Grenze nimmt, um ein Auto dort zuzulassen. Man verstößt gegen das Hoheitsrecht des jeweiligen Staates und kann dafür hohe Geld- oder Gefängnisstrafen bekommen. Vorausgesetzt natürlich, man lässt sich beim Anbauen der Nummernschilder erwischen oder sagt bei den jeweiligen Behörden aus, dass man diese Tat begangen hat.

Das heißt: Niemals sollte ein Kurzzeitkennzeichen in einem anderen Land zur Zulassung benutzt werden. Das Kennzeichen wird ausschließlich dafür genutzt, Fahrzeuge innerhalb Deutschlands über kurze Zeiträume zu bewegen. Auch die Fahrt ins Ausland ist – entsprechend tolerante Staaten vorausgesetzt – möglich. Nicht aber andersherum.

Alternativen, um das Auto nach Deutschland zu bringen

Wer sein neues Auto nach Deutschland importieren möchte, muss im Vorfeld etwas Recherche-Arbeit leisten. Denn genau wie in Deutschland auch, besitzen die meisten Länder Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen – oder ähnliches. Natürlich kann die Benennung vollkommen anders sein.

Ein solches Kennzeichen gilt es dann zu beantragen. Dafür benötigt man in der Regel mindestens den Personalausweis. Sicherheitshalber sollte ein Reisepass mitgebracht werden. Womöglich finden sich im jeweiligen Land auch Zulassungsdienste, die das Erwerben der benötigten Kennzeichen erleichtern können. Vor allem auftretende Probleme durch sprachliche Differenzen lassen sich so vermeiden.

Muss ich Steuern bezahlen?

Nein. Zumindest dann nicht, wenn ein Fahrzeug gebraucht ist und im Europäischen Ausland erworben und nach Deutschland gebracht wurde. Etwas kniffliger wird es, wenn das Auto im Ausland außerhalb der EU gekauft wurde. Dann müssen unter Umständen Zölle entrichtet werden.

Ein weiterer Sonderfall kann eintreten, wenn es um einen Neuwagen geht. Hier können unter Umständen auch Mehrwertsteuer-Nachzahlungen auf den Käufer zukommen. Im Land des Erwerbs muss lediglich die Mehrwertsteuer des jeweiligen Staates beim Kauf entrichtet werden.