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Wir zeigen, wie der Auto Export funktioniert

Wer ein Fahrzeug exportieren möchte, muss bestimmte Kriterien bezüglich der zollamtlichen Bestätigungen und der steuerrechtlichen Gegebenheiten beachten. Zudem muss das für die Belange richtige Kennzeichen beantragt werden.

Auto Export - von der Ausfuhranmeldung bis zum internationalen Zulassungsschein

Bevor ein Auto Export rechtlich abgesichert durchgeführt werden kann, stehen Behördengänge auf dem Plan. Wer zum Beispiel ein in Deutschland erworbenes sowie genutztes Fahrzeug in ein anderes Land exportiert, das nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört, benötigt eine sogenannte Ausfuhranmeldung. Diese Anmeldung kann auch in mündlicher Form stattfinden, solange der Wert des zu exportierenden Autos nicht unter 1.000 Euro liegt. Diese Ausfuhrerklärung hilft dem statistischen Bundesamt im Rahmen des EU-Warenverkehrs bei der Erfassung der entsprechenden Warenströme; zudem kann so die Einhaltung der Exportbestimmungen besser kontrolliert werden. Das Zollamt bestätigt bzw. gewährt den Export des Autos jedoch nur dann, wenn ein Kaufvertrag und zuvor von der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung gestellte Nummernschilder vorgelegt werden können. Zudem wird aufgrund von Umsatzsteuerzwecken ein internationaler Zulassungsschein benötigt - zumindest, wenn die Reise in ein nichteuropäisches Land führen soll.

Falls es sich in Bezug auf den Auto Export um einen Firmenwagen handelt, muss der jeweilige Exporteur auch den entsprechenden Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vorweisen.

Das Ausfuhrkennzeichen ist für den Auto Export prädestiniert

Auch bei der Wahl des Nummernschildes ist eine vorausschauende Planung für den reibungslosen Ablauf des Auto Exports von besonderer Bedeutung. Grundsätzlich werden für den Antrag auf das entsprechende Kennzeichen der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II) sowie Personalausweis oder Reisepass und bei Vertretung eine Vollmacht benötigt. Der Exporteur hat dabei die Wahl zwischen dem Kurzkennzeichen oder dem Ausfuhrkennzeichen. Ersteres ist für die inländische Überführung gedacht und wird allerhöchstens im europäischen Ausland geduldet. Das Ausfuhrkennzeichen ist jedoch explizit für den Auto Export gedacht und sollte das Mittel der Wahl darstellen. Es fällt besonders durch einen roten Balken an der rechten Seite auf, in dem das Ablaufdatum von Kennzeichen und Versicherung vermerkt ist.

Weitere Unterlagen zur Beantragung des Ausfuhrkennzeichens für den Auto Export:

  • Versicherungsdoppelkarten sowie die grüne Versicherungskarte
  • Stilllegungsbescheinigung, falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist
  • wenn stillgelegt: TÜV-Gutachten
  • Deutsche Bankverbindung für die Kfz-Steuer, alternativ wird eine Steuererklärung beantragt, damit das Geld vor Ort an das Finanzamt gezahlt werden kann

Außerdem muss das Fahrzeug vor Ort zur Besichtigung bereitstehen, damit die Kfz-Zulassungsstelle bei Bedarf die Fahrgestellnummer überprüfen kann. Davon sind Fahrzeuge ausgenommen, die vor weniger als vier Wochen der Hauptuntersuchung unterzogen wurden. Zu beachten ist weiterhin, dass das Auto über die gesamte Dauer des Auto Exports einen gültigen TÜV haben muss. Es kann bei der Beantragung zwischen einer Gültigkeitsdauer von 9 und 15 Tagen, sowie 1 bis 12 Monaten gewählt werden. Die Kfz-Steuer ist immer für den ganzen Monat zu entrichten. Das heißt: Wer das Kennzeichen nur 9 Tage benötigt, muss trotzdem für 30 Tage Steuern bezahlen.

Pflicht: Die gültige Kfz-Versicherung für den Auto Export

Die Versicherung gibt vor, wie lange das Ausfuhrkennzeichen für den Auto Export benutzt werden kann. Sie muss vor der Zulassung abgeschlossen werden und ist Pflicht. Als Versicherungsnachweis dienen drei oder vier gelbe Karten sowie eine grüne Versicherungskarte. Auf der grünen Karte sind die Länder aufgezählt, in denen Deckungssummen und damit eine Versicherung vorliegt. Ist ein Land durchgestrichen, so besteht für dieses Land keine Haftpflichtversicherung. Diese kann jedoch an der Grenze des jeweiligen Landes erworben werden.