Die Fahrt zu Verkaufszwecken ins Ausland

Wer sein Auto verkaufen möchte, erhält in der Regel auch Angebote aus dem europäischen Ausland. Sind diese attraktiver als die der heimischen Autohändler, könnte sich eine längere Tour nach Skandinavien, Polen oder andere Staaten durchaus lohnen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Autoverkauf ins Ausland auf jeden Fall beachten müssen und welche Stolpersteine Ihnen eventuell in den Weg gelegt werden.

Generelle Vorsichtsmaßnahmen

Auch im Ausland darf man nicht jedem Glauben schenken. Immer wieder erhalten deutsche Autoverkäufer Anfragen aus anderen Staaten, die mit zu verlockenden Angeboten gespickt sind. So gehört es mittlerweile zum Standard der Betrüger, das Überweisen einer Anzahlung zu veranlassen, bei der dann „aus Versehen“ zu viel angewiesen wurde – man möge den Betrag doch bitte zurückerstatten.  Hat man das erledigt, wird ganz einfach die vom Betrüger überwiesene Summe zurückgebucht.

Ebenso link ist die Masche, etwaige Autos besonders günstig im Internet zu inserieren. Wer diesen Angeboten ins Netz geht, muss eine Anzahlung machen und sieht von dem Auto nie wieder etwas. Durch geschickte Bankensysteme ist das Geld nicht verfolgbar und wird in der Regel nie wieder beim einstigen Besitzer ankommen.

Von diesen Betrügern abgesehen, warten im Ausland dennoch sehr gute Möglichkeiten, das Auto zu verkaufen. Sie sollten lediglich die richtige Portion Misstrauen mitbringen, damit Sie nicht auf schwarze Schafe hereinfallen.  Das gilt im Übrigen auch dann, wenn es zu einem Treffen kommt. Nie auf Treffpunkte einlassen, die abgeschieden scheinen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob der Käufer Ihnen seine richtige Adresse gegeben hat – stimmt sie nicht, wird er Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit übers Ohr hauen wollen.

 Wie funktioniert der Autotransport?

Prinzipiell gibt es viele Möglichkeiten, das Auto ins Ausland zu bringen.  Geht es jedoch um wenige Hundert Kilometer, wäre die Nutzung einer Verschiffung oder das Fahren via Autozug nicht lukrativ – aus diesem Grund empfiehlt es sich, Nachbarländer über den Straßenweg anzusteuern.

In Bezug auf die Zollbestimmungen gibt es dank einheitlicher Regelungen wenig zu beachten. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Dänemark, Schweden, Norwegen oder die Schweiz.

Die Fahrt kann prinzipiell immer mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen durchgeführt werden. Letzteres ist das offizielle Instrument des Exports, während das Kurzzeitkennzeichen in einigen Ländern nicht erlaubt ist. Inwieweit das für Ihr Zielland zutrifft, können Sie relativ gut aus Erfahrungsberichten im Internet erlesen.

Wir werden in Kürze Beiträge über detaillierte Fahrten in andere Länder veröffentlichen, die Sie als Leitfaden für Ihre Vorhaben nutzen können. Sollten Sie derweil Fragen zu einem bestimmten Zielland oder den Kennzeichen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch oder über das Kontaktformular zur Verfügung.