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Internationale Versicherungskarte

IVK, was ist das?
Die Abkürzung der Internationalen Versicherungskarte ist IVK, welche auch oft wegen ihrer ehemaligen Farbe grüne Versicherungskarte genannt wird. Auf der Karte sind die Länder aufgelistet, in welchen der Versicherer die Deckung bei einem Haftpflichtschaden übernimmt. Es gelten dabei die nicht gestrichenen Länder. Die Deckungssummen der jeweiligen Länder sind gesetzlich geregelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel der Internationalen Versicherungskarte.

Muss ich die internationale Versicherungskarte bei der Ausfuhr mitführen?
Den Vereinbarungen der Versicherer im In- und Ausland muss die internationale Versicherungskarte nicht mehr unbedingt mitgeführt werden. Kommt es im Ausland zu einer Polizeikontrolle oder sogar zu einem Unfall, sollte die internationale Versicherungskarte als Versicherungsnachweis vorgezeigt werden können. Wir raten Ihnen daher die IVK immer mit sich zu führen.

Die Internationale Versicherungskarte ist nicht ausgefüllt, was soll ich tun.
Ist auf der Internationalen Versicherungskarte nur die Versicherungsscheinnummer eingedruckt und die Daten des Versicherungsnehmers fehlen, ist vor Fahrbeginn die IVK von Ihnen selbst auszufüllen. Tragen Sie die Angaben zum Versicherungsnehmer (Name und Anschrift) und evtl. vom abweichenden Fahrzeughalter ein. In der Regel wird die Internationale Versicherungskarte bereits bei der Zulassung ausgefüllt, aber es kann sein, dass dieses vergessen wird.

Muss ich die Internationale Versicherungskarte unterschreiben?
Ja, vor Fahrtantritt ist die Internationale Versicherungskarte auszufüllen und vom Versicherungsnehmer oder vom eingetragenen Fahrzeugführer (Fahrer) zu unterschreiben.

Hinweis zur Internationalen Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung und Ausfuhrkennzeichen Versicherung ist nun ausschließlich auf weißem Papier.