IVK, was ist das?
Die Abkürzung der Internationalen Versicherungskarte ist IVK, welche auch oft wegen ihrer Farbe grüne Versicherungskarte genannt wird. Auf der Karte sind die Länder aufgelistet, in welchen der Versicherer die Deckung bei einem Haftpflichtschaden übernimmt. Es gelten dabei die nicht gestrichenen Länder. Die Deckungssummen der jeweiligen Länder sind gesetzlich geregelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel der grünen Versicherungskarte.
Muss ich die grüne Versicherungskarte bei der Ausfuhr mitführen?
Den Vereinbarungen der Versicherer im In- und Ausland muss die grüne internationale Versicherungskarte nicht mehr unbedingt mitgeführt werden. Kommt es im Ausland zu einer Polizeikontrolle oder sogar zu einem Unfall, sollte die grüne Karte als Versicherungsnachweis vorgezeigt werden können. Wir raten Ihnen daher die IVK immer mit sich zu führen.
Die grüne Versicherungskarte ist nicht ausgefüllt, was soll ich tun.
Ist auf der grünen Karte nur die Versicherungsscheinnummer eingedruckt und die Daten des Versicherungsnehmers fehlen, ist vor Fahrbeginn die IVK von Ihnen selbst auszufüllen. Tragen Sie die Angaben zum Versicherungsnehmer (Name und Anschrift) und evtl. vom abweichenden Fahrzeughalter ein. In der Regel wird die grüne Karte bereits bei der Zulassung ausgefüllt, aber es kann sein, dass dieses vergessen wird.
Muss ich die grüne Versicherungskarte unterschreiben?
Ja, vor Fahrtantritt ist die grüne Karte auszufüllen und vom Versicherungsnehmer oder vom eingetragenen Fahrzeugführer (Fahrer) zu unterschreiben.