Unfall mit Blechschaden – was tun?

Heutzutage geht ein Großteil der Unfälle glimpflich aus. Besonders in den Städten kommt es oftmals nur noch zu Blechschäden, bei denen lediglich die Fahrzeuge Schaden nehmen. Zwar tritt hier nicht unbedingt die Rettungskette inkraft. Dennoch sollten Sie sich auch auf derartige Unfälle vorbereiten. Vor allem in der späteren Korrespondenz mit der Versicherung kann es sonst zu unschönen Überraschungen kommen.

Ablauf: Sicherung der Unfallstelle

Eine junge Frau telefoniert nach einem leichten Unfall. Im Hintergrund ein Mann bei den Unfallwagen.

Auch bei Unfällen mit Blechschäden sollte der erste Schritt immer die Sicherung der Unfallstelle sein. Dafür wird die Warnblinkanlage eingeschaltet sowie ein Warndreieck (innerorts mit 50 Meter Abstand) aufgestellt. Das Tragen der Warnweste ist in der Stadt keine Pflicht. Dennoch ist es auch hier (vor allem bei schlechter Witterung oder Dunkelheit) durchaus empfehlenswert. Unverzichtbar wird die auffällige Weste jedoch auf Landstraßen oder Autobahnen.

Bedenken Sie bei Unfällen mit Blechschäden immer, dass der Verkehr durch nur so lange wie nötig aufgehalten werden darf. Schießen Sie für die Versicherung ein paar Fotos aus verschiedenen Perspektiven, um den Unfallhergang später rekonstruieren zu können. Fahren Sie dann zusammen mit dem Unfallgegner auf einen nahegelegenen Parkplatz, um die persönlichen Daten austauschen zu können. Das klappt natürlich nur, wenn die Autos weiterhin fahrbereit sind und keine Verschmutzung der Fahrbahn stattgefunden hat. In diesem Falle und bei Schäden über 3.000 Euro sollte die Polizei gerufen werden.

Protokollieren der Beweise

Ein Mann kniet vor einem Unfallwagen und notiert etwas auf einem Blatt.

Nachdem die Fahrbahn geräumt und die persönlichen Daten sowie die Versicherungsdaten der Unfallgegner ausgetauscht wurden, geht es um die Protokollierung der Schäden. Dabei gilt: Je besser die Fotos geschossen werden, umso besser kann die Versicherung den Unfall und die Schuld nachvollziehen. Im Zweifelsfall finden derartige Fotos auch vor Gericht Verwendung.

Steht die Frage nach der Schuld jedoch nicht im Raum, ist auch die Abwicklung der Versicherung in der Regel kein Problem. Sollten Sie der oder die Geschädigte sein, melden Sie sich einfach bei der gegnerischen Versicherung und erkundigen Sie sich nach dem weiteren Ablauf. Oftmals wird der Kostenvoranschlag für eine Reparatur als Richtwert gewählt. Bei komplexeren Schäden aktiviert die Versicherung einen Gutachter, der den Schaden beziffert. Achten Sie hierbei stets darauf, dass erwähnter Gutachter von der DEKRA oder einer anderen neutralen Einrichtung stammt und nicht direkt für die Versicherung arbeitet.

Wissen Sie nicht, wo der Unfallgegner versichert ist, hilft der Anruf beim Zentralruf der deutschen Autoversicherer. Dieser benötigt lediglich das Kennzeichen und kann Ihnen dann Auskunft zur Versicherung sowie deren Rufnummer erteilen. (Zentralruf: 0800 250 260 0)

Als Unfallverantwortlicher melden Sie den Schaden ebenso der Versicherung. Diese vermerkt den Schaden dann und kann auf etwaige Forderungen – wie oben beschrieben – reagieren.