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Kurzkennzeichen Versicherung

Das Kurzkennzeichen auf dem Versicherungsdokument

Mit der Kurzkennzeichen Versicherung inklusive grüner Karte steht Ihrer Fahrzeugüberführung ins Ausland nichts mehr im Wege. Das Besondere daran: Sie können sich Ihre persönliche grüne Karte direkt nach dem Kauf selber ausdrucken, sodass die Unterlagen für Ihre Kurzkennzeichen Versicherung sofort verfügbar sind.

  • Alle Fahrzeugarten, PKW, LKW, Anhänger
  • Alle Fahrzeugarten betrifft: Motorrad, Sattelzug, Ominbus, Wohnmobil, Sonder-Kfz, also alles was nicht unter PKW, LKW oder Anhänger fällt.
  • Versicherungsschutz für 1, 3 oder 5 Tage
  • eVB mit grüner Karte sofort per Download/E-Mail oder auch per Post
  • eVB auf Wunsch sofort per SMS
  • Top-Konditionen
  • Schneller und freundlicher Service
  • Sichere Zahlungsweisen

 

Planen Sie die Überführung in das europäische Ausland, dann haben Sie sich mit unserer Kurzkennzeichen Versicherung mit grüner Karte gut entschieden. Unsere Angebote sind sicher und günstig, unser Service exzellent. Sie erhalten Ihren Versicherungsschutz, die eVB-Nummer samt grüner Karte, innerhalb von zwei Minuten per E-Mail und als Download. Optional schicken wir Ihnen die Unterlagen per Post zu. Einfach ausdrucken, aktivieren und zulassen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern bekommen Sie Ihre Kurzkennzeichen Versicherung bei uns nach Maß. Das bedeutet, Sie müssen keine allgemeine Versicherung abschließen, sondern können diese an den Fahrzeugtyp anpassen. Die Überführung eines Anhängers ist somit deutlich günstiger als die Überführung eines Lkws. Und das Beste daran: Sie können die Kurzkennzeichen Versicherung mit grüner Karte für einen, drei oder fünf Tage abschließen.

Wichtige Hinweise zur Ausfuhr mit dem Kurzkennzeichen

Die ausländischen Behörden stehen dem Kurzkennzeichen mitunter skeptisch gegenüber. Aus diesem Grunde sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob es beispielsweise im Internet Erfahrungen zu Fahrten mit Kurzkennzeichen in das von Ihnen präferierte Land gibt. Zwar regelt das sogenannte Schengener Abkommen die Einreise mit dem Auto in andere Länder. Das Kurzkennzeichen muss, weil es ein innerdeutsches Kennzeichen ist, jedoch nicht zwangsläufig akzeptiert werden. Als sichere Alternative können Sie auch auf das Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.

Druck der grünen Karte

Nach dem Erwerb der Kurzkennzeichen Versicherung inklusive der grünen Karte erhalten Sie von uns die benötigte eVB-Nummer sowie das Online-Dokument, welches die grüne Karte beinhaltet. Letzteres können Sie sofort selbst ausdrucken. Dazu benutzen Sie bitte grünes Kartonpapier (bis zu 120g). Verwenden Sie einen Farbdrucker, können Sie die grüne Karte auch auf ein dickeres weißes Papier ausdrucken. Alternativ schicken wir Ihnen die grüne Karte gerne per Post zu.

Auslieferung der Versicherung

Die von uns übersendete eVB-Nummer ist bereits aktiviert und kann 10 Tage lang für die Zulassung der Kurzkennzeichen verwendet werden. Sind die 10 Tage überschritten, melden Sie sich bitte bei uns. Sie erhalten dann kostenfrei eine neue eVB.

Ausstellungsorte

Das Kurzzeitkennzeichen darf deutschlandweit bei den entsprechenden Behörden beantragt werden. Seit April 2015 gibt es keine Bindung an den Wohnort mehr. Einige Kunden mahnten zur Vorsicht, wenn Sie ein Fahrzeug ohne gültige HU(Hauptunteruchung / TUV) am Standort des Fahzeuges zulassen wollen. Sie müssen dann den TÜV im Zulassungsbereich des Standortes erledigen und können nicht gleich das Fahrzeug mit nach Hause nehmen. Bitte klären Sie das im Vorfeld durch einen Anruf mit der entsprechenden Zulassungsstelle.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz sowie die Deckungsbereiche der Kurzkennzeichen Versicherung sind auf der grünen Karte vermerkt. Sie sind ausschließlich durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Sollten Sie Interesse an einer Vollkasko-, Teilkasko oder Insassenversicherung bei der Kurzkennzeichen Versicherung haben, sprechen Sie uns bitte persönlich vor dem Erwerb der Kurzkennzeichen Versicherung an. Wir finden für Sie die beste Lösung.
Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherungen decken zu den jeweiligen gesetzlichen Deckungssummen des betreffenden Landes. Für Länder die auf der grünen internationalen Versicherungskarte (IVK) gestrichen sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherungen bieten Ihnen zu jeder Zeit den bestmöglichen Schutz. In einigen Ländern sind die Voraussetzungen für diesen jedoch nicht zu jeder Zeit gegeben, sodass Sie bei Grenzüberschreitung auf eine dortige Ersatzversicherung zurückgreifen müssen. Je nach Versicherer kann das folgenden Länder betreffen: Israel, Iran, Marokko, Tunesien

TÜV bei Kurzkennzeichen

Das Fahrzeug, welches mit Kurzkennzeichen zugelassen werden soll, benötigt einen gültigen TÜV. Hat es diesen nicht, sind ausschließlich Fahrten zur nächsten Prüfstelle erlaubt von dort nur zur nächstgeeigneten Einrichtung zur Beseitigung des Mangels erlaubt. (Paragraph 16a FZV).

Zulassung und Kosten

Für die Zulassung des Kurzkennzeichens wird die Kurzkennzeichen Versicherung (eVB-Nummer) benötigt. Außerdem sind Zulassungsbescheinigung I & II sowie eine etwaige Stilllegungsbescheinigung oder wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, sind die Kennzeichen mitzubringen. Der Fahrzeughalter oder eine bevollmächtigte Person benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung. Firmen benötigen einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung. Vereine benötigen einen Vereinsregisterauszug. Rechnen Sie am besten mit Zulassungsgebühren von rund 13,- Euro sowie Kosten für die Schilderprägung, die im Regelfall zwischen 15,- Euro und 30,- Euro liegen. Sollte der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen können, wird eine Vollmacht benötigt.

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.
Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.