Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Kurzzeitkennzeichen und Dokumente

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung eignet sich perfekt, um Fahrzeuge mit und ohne TÜV im Inland zu befördern. Dank unseres Portals können Sie die elektronische Versicherungsbestätigung sofort nach der Zahlung per E-Mail oder SMS erhalten. Sie ist aktiviert und direkt nutzbar.

  • Alle Fahrzeugarten, PKW, LKW, Anhänger
  • Alle Fahrzeugarten betrifft: Motorrad, Sattelzug, Ominbus, Wohnmobil, Sonder-Kfz, also alles was nicht unter PKW, LKW oder Anhänger fällt.
  • Versicherungsschutz für 1, 3 oder 5 Tage
  • eVB sofort per Download/E-Mail oder Post
  • eVB auf Wunsch sofort per SMS
  • Top-Konditionen
  • Schneller und freundlicher Service
  • Sichere Zahlungsweisen

 

Unser Service beginnt mit einer ausführlichen Beratung und endet mit dem Versprechen, dass Sie die Versicherungsunterlagen in nur zwei Minuten per E-Mail, als Download und / oder per SMS erhalten. Auf Wunsch bieten wir selbstverständlich auch den Versand per Briefpost an, sofern Sie die Daten gerne auf Papier haben möchten und mit der Zulassung etwas warten können.

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern bieten wir Ihnen die wahrscheinlich günstigsten Preise mit flexiblen Laufzeiten für jeden Fahrzeugtyp. Das bedeutet, dass Sie für einen Anhänger deutlich weniger Geld bezahlen als für ein Auto und somit immer genau die Versicherung kaufen können, die Sie für den Moment benötigen. Für einen, drei oder direkt für volle fünf Tage.

Informieren Sie sich hier über alle nötigen Aspekte des Kurzzeitkennzeichens und der dazugehörigen Versicherung.

Auslieferung der Versicherung

Mit dem Erwerb Ihrer Kurzzeitkennzeichen Versicherung erhalten Sie von uns eine sogenannte eVB-Nummer. Diese ist bereits aktiviert und zum Zeitpunkt des Erhalts vollkommen funktionstüchtig. Eine Umschreibung der Versicherung kann während der Zulassung direkt erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die eVB eine Laufzeit von 10 Tagen hat. Ist diese überschritten, verfällt der Schlüssel. Wir stellen Ihnen dann gerne kostenfrei eine neue Nummer aus.

Versicherungsschutz

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung umfasst eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt pro Unfall 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden ab. Sollten Sie eine nachfolgende Kfz-Versicherung bei uns abschließen, so können wir Ihre Überführung auch mit einer Vollkasko- und einer Insassenversicherung absichern. Kontaktieren Sie uns hierzu vor dem Kauf Ihrer Kurzzeitkennzeichen Versicherung, wenn Interesse daran besteht. Der Vorteil der Vollkasko Kurzzeitkennzeichen Versicherung besteht darin, dass mehrere mögliche Schäden abgedeckt werden.

Informationen zum TÜV des Fahrzeugs

Möchten Sie ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen, benötigen Sie seit April 2015 gültigen TÜV für dieses Fahrzeug. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV, für die das Kurzzeitkennzeichen benötigt wird. Hier gilt allerdings eine Beschränkung der Kennzeichen auf den Zulassungsbezirk sowie angrenzende Bezirke. Das Kennzeichen darf nach erfolgreicher Hauptuntersuchung bis zum Ablauf ohne Einschränkungen weiter genutzt werden. Wird die HU nicht bestanden, sind Fahrten zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erlaubt.

Nutzung der Kennzeichen in Deutschland

Das Kurzzeitkennzeichen wird in Deutschland verwendet, um Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten vorzunehmen. Sie können ein abgemeldetes Fahrzeug von A nach B bringen. Die Dauer dieser Überführungsfahrt legen Sie vorab über die erworbene Kurzzeitkennzeichen Versicherung und die eigentliche Zulassung fest. Ist die auf dem gelben Balken des Kennzeichens vermerkte Frist abgelaufen, darf sich das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen befinden. Ein Versicherungsschutz besteht dann nicht mehr.

Ausstellungsorte der Zulassung

Die Zulassung darf seit April 2015 bei jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen, also zum Beispiel dort, wo sich das Fahrzeug aktuell befindet.

Zulassungsunterlagen & Kosten

Die Kosten für die Zulassung und die Schilderprägung können teilweise stark variieren. Im Normalfall wird eine Zulassungsgebühr von etwa 12,- Euro fällig. Für die Schilderprägungen müssen Sie mit 15,- Euro bis 30,- Euro für ein Paar Schilder rechnen. Für die Zulassung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs. Sollte es bereits abgemeldet sein, bedarf es einer Stilllegebescheinigung. Außerdem ist die aktivierte eVB-Nummer sowie ein Personalausweis oder ein Reisepass von Nöten. Firmen und Unternehmen benötigen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung. Vereine brauchen einen Vereinsregisterauszug. Sollten Sie nicht selbst die Zulassung vornehmen können, benötigt die von Ihnen beauftrage Person die Ausweispapiere und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

Hinweise zu der Auslandsnutzung

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ohne grüne Karte kann nicht für eine Überführung in das Ausland genutzt werden. Die hier nicht beiligende internationale Versicherungskarte dient dem Versicherungsnachweis und beinhaltet unter anderem die verschiedenen Deckungssummen. Sollten Sie Interesse an einer Überführung in das Ausland haben, bestellen Sie bitte entweder eine Kurzkennzeichen Versicherung mit grüner Karte oder eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung. Letztere ist der sicherere Weg, da ausländische Behörden nicht immer die Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland akzeptieren.

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.
Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.